Geschichte - Sagi Heimenhausen

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Geschichte

 
 
Paul Beutler mit Familie, Aufnahme ca. 1920
Chronologie

17. Juni 1807 Conzession an Gemeinde Heimenhausen
1830 Verkauf von der Bürger- an die Einwohnergemeinde
1881 Jahrzahl auf Wehrbrücke1908 Bestätigung Konzession bis 1932
1948 Nachträgliche Konzessionserneuerung bis 1957
1959 Konzessionserneuerung bis 1982
1969 Der letzte vollamtliche Säge-Pächter stirbt
24.1.1970 Verkauf durch Gemeinde an Otto Beutler und Hans Willhelm1985 Konzessionserneuerung bis 1992
30. Januar 1995 Konzession wird nicht mehr erneuert1995-1996 Verhandlungen zwischen Fischerei, Naturschutz und Heimatschutz
3. Mai 1996 Kauf der Anlage durch Ursula und Klaus Allemann
3. Mai 2016 20-Jahr-Jubiläum

 
Die Wasserrechtskonzessionen

Das Betrieben eines mit Wasserkraft aus einem öffentlichen Gewässer gespiesenen Werkes war schon immer bewilligungspflichtig. Die Säge Heimenhausen wurde gemäss nebenstehenden, lesenswerten Text 1807, in den Wirren der nachnapoleonischen Zeit, bewilligt. Aufgrund der geänderten gesetzlichen Grundlagen nach der Gründung des Bundesstaatses 1848 mussten 1907 die Rechte mit Nachweis des Ursprungs neu geltend gemacht werden. Der Regierungsrat des Kantons Bern bestätigt das Wasserrecht der Sagi Heimenhausen am 19. Dezember 1908 „in Anwendung des Gesetzes vom 26.Mai 1907 ...in Anbetracht des Umstandes, dass für die Errichtung von Wasserwerken vom Jahre 1803 bis zum Erlass des Gewerbegesetzes vom 7. November 1849 Konzessionen des kleinen Rathes oder des Regierungsrates erforderlich waren, die teils vorbehaltslos ausgestellt sind, teils nur so lange Geltung haben sollten, “als es und belieben und gefallen wird“ ... ferner in Anbetracht des Umstandes, dass nur diejenigen von diesen Konzessionen Gültigkeit haben, für welche die jährliche Abgabe noch fortbezahlt wird“. Offensichtlich hat die Gemeinde Heimenhausen getreu bezahlt, jedenfalls wurde die Konzession erneuert, aber diesmal mit Ablaufdatum 26.Mai 1932. Erst am 23.November 1948 ersuchte die Gemeinde nachträglich um eine Verlängerung um 25 Jahre. Auch diesem Nachsuchen wurde stattgegeben und die Konzession bis zum 26. Mai 1957 verlängert. Die Gebür betrug nun Fr. 50.- und für Kosten und Stempel des Staates wurden Fr. 10.50 geschuldet, mit „Verrechnung mit entsprechenden Markenwerten“. Das Gleiche geschah am 27. November 1959 auf Grundlage des bernischen Wassernutzungsgesetzes von 1950 . Wieder wurden weitere 25 Jahre bis zum 26. Mai 1982 bewilligt. Aufgrund des Verkaufes der Sagi der Gemeinde an die Herren Otto Beutler-Saam und Hans Willhelm-von Arx am 24. Januar 1970 wurde im gleichen Jahr auch die Konzession an diese übertragen. Die erneute Erneuerung am 14. Juni 1985 wurde in Anbetracht der Umstände nur bis zum 26. Mai 1992 bewilligt mit der Bemerkung, dass „zu diesem Zeitpunkt je nach Stand des Önzausbaues wieder ein Erneuerungsgesuch gestellt werden“ kann. Die Anlage wurde kaum mehr benutzt und die Konzession war abgelaufen. Die Konzessionäre Verena Beutler und Hans Willhelm ersuchten erneut um Verlängerung. Mit einer Verfügung vom 30.Januar 1995 sprach die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern dann das Todesurteil aus. Es wurde unter anderem verfügt, dass „alle über der Grundschwelle in der Önz liegenden festen und beweglichen Teile der Wehranlage (Wasserfassung) , wie Stützpfeiler, Bedienungssteg, Staubretter mit deren Aufhänge- und Bedienungseinrichtungen“ zu entfernen seien. Auf dem Verhandlungsweg konnte schliesslich eine Lösung gefunden werden, die alle beteiligten Stellen wie Fischerei, Naturschutz und Heimatschutz und den neuen Besitzer, die Familie Allemann zufriedenstellte und den Weiterbetrieb der Sagi Heimenhausen ermöglichte. 

Das letzte original erhaltene, kulturhistorisch wertvolle Wasserwerk an der Önz war gerettet. 

 
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